Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle, auch künftige vertragliche Rechtsbeziehungen zwischen GET2 und ihren Kunden im gesamten Produkte- und Dienstleistungsbereich, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Abgabe einer Bestellung schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Kunden ein. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.

 

Offerten

Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten von GET2 auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand und Massangaben. Offerten, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen.

 

Preise

Die offerierten oder bestätigten Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Nettopreise exklusive der gesetzlich geschuldeten MWSt. Material- und Nebenkosten, wie Papier, Datenträger, Transportkosten, Porti, Reisespesen und Telefonkosten und dergleichen werden zu den jeweils gültigen Ansätzen oder nach Absprache mit dem Kunden pauschal in Rechnung gestellt.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von GET2. Sie behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehungen vor, auch wenn Zahlungen auf bestimmt bezeichnete Ware erfolgen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung der Ware an Dritte hierdurch an  GET2 ab, welche die Abtretung hiermit annimmt. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.

 

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. zu zahlen. Während der Dauer des Verzuges ist GET2 jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Mit der Erteilung einer Bestellung verzichtet der Kunde auf die Geltendmachung allfälliger Verrechnungs- und Retentionsrechte. Insbesondere ist er nicht befugt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzubehalten. Mehrere Auftraggeber haften GET2 gegenüber als Solidarschuldner.

 

Lieferung und Lieferfristen

Bei vereinbartem Liefertermin (Fixtermin) sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (wie z. B. Lieferung mangelfreier Daten, Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung der Lithodaten, Aufsichts-Vorlagen, Bilder, Autorkorrektur usw.) und deren Termine festzulegen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet GET2 nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen durch den Kunden. Darüber hinaus hat GET2 einen Anspruch auf Ersatz der ihr daraus entstehenden Kosten. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Einganges der Unterlagen bei GET2 und enden mit dem Tag, an dem die Ploterzeugnisse GET2 verlassen. Bei Lieferverzug kann der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung begehren oder einen Rücktritt vom Vertrag erst nach neuerlicher Setzung einer Nachfrist erklären. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche GET2 kein Verschulden trifft sowie alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Kunden nicht, GET2 für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden vorgenommen.

 

Mehr- oder Minderlieferung für Druckaufträge

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

 

Skizzen und Entwürfe

Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Auftrag erteilt wird. Gleiches gilt für elektronische Datenübermittlungen.

 

Urheberrechte

Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von GET2.

 

Verantwortlichkeit für Druckinhalte

Die Reproduktion und der Druck aller vom Kunden von GET2 zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, wie Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt und die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt. GET2 ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Unterlagen und Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, GET2 gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

 

Kontroll- und Prüfdokumente / “Gut zum Druck”

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Kopien, Dateien usw.) in jedem Fall unverzüglich auf Fehler zu überprüfen, diese mit dem “Gut zum Druck” und allfälligen Korrekturanweisungen versehen und innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Bei Stillschweigen auf eine seitens GET2 übermittelten Bestätigung gilt diese als innert der durch die Notwendigkeit der Auftragsabwicklung bestimmten oder einer ausdrücklich gesetzten Frist als genehmigt. GET2 haftet nicht für vom Kunden übersehene Mängel. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Kunden umgehend schriftlich bestätigt werden, ansonsten können keine Rechtswirkungen abgeleitet werden.

 

Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge

Die von GET2 erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Satz, Montagen, Hilfsmittel usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum von GET2 und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Kunde für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

Mängelrüge und Gewährleistung

Die von GET2 gelieferte Ware ist bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonst gilt die Lieferung als angenommen. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen ist GET2 zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt GET2 dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholtem Versuch fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Eine Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) bleibt ausgeschlossen. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Stoffe, Karton, Folien usw.) bleiben vorbehalten und können nicht beanstandet werden. Soweit GET2 durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden von GET2.

 

Haftungsbeschränkungen

GET2 als auch ihre Erfüllungsgehilfen haften dem Kunden gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall wird eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für Schäden wegbedungen. Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt GET2 keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von GET2 nicht übernommen. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. GET2 ist berechtigt, eine Kopie der Ursprungsdateien für Zwecke der Bearbeitung anzufertigen. Bezüglich Inhalten, Spracheigenschaft oder Grammatik, etc. in den Unterlagen, die GET2 vom Kunden geliefert werden, übernimmt GET2 keine Haftung.

 

Aufbewahrung und Archivierung von Arbeitsunterlagen

Eine Archivierungspflicht für vom Kunden GET2 zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten sowie die Arbeitsunterlagen (Daten, Proofs, Druckerzeugnisse, Arbeitsbehelfe, Zwischenerzeugnisse und Druckvorrichtungen usw.) besteht für GET2 nicht. Eine Aufbewahrung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung, aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken, vorbehalten. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneuter Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich verrechnet. Vorbehalten bleibt die Archivierung von Logo/Bild-Daten, welche auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für zwei Jahre von GET2 archiviert werden und von ihr nach Ablauf ohne Benachrichtigung des Kunden vernichtet werden können.

 

Salvatorische Klausel / Teilnichtigkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.

 

Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von GET2. Es gilt schweizerisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von GET2 zuständig.

 

 

Januar 2015

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